Urheber Text: SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht. www.schau-hin.info Im Zuge der Einführung der europäischen Datenschutzbestimmung (EU-DSGVO) haben viele Soziale Netzwerke, Videoplattformen und Messenger ihre Nutzungsbedingungen angepasst. Hierbei spielt auch das Mindestnutzungsalter eine große Rolle. Unter der Bezeichnung „Besonderer Schutz der Daten von Kindern“ ist in der Datenschutzverordnung angegeben, dass Kinder „bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz“ verdienen. Begründung: Kinder sind sich der „Risiken, Folgen und Garantien und ihrer
WeiterlesenAb welchem Alter sind Instagram, YouTube und Co. erlaubt?
